Mittwoch, 18. August 2010
Fristen im September
Fristen im September
30.09. Ende der Verbotsfrist Gehölzschnitt
In der Zeit vom 15. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
30.09. Fristablauf Agrardieselantrag
Der Antrag auf Steuerentlastung für im Vorjahr verbrauchten Agrardiesel ist spätestens bis zum 30. September zu stellen.






