Montag, 31. Oktober 2011
Wachsende Weltbevölkerung sorgt für Nachfrageschub bei Nahrung und Energie
Wachsende Weltbevölkerung sorgt für Nachfrageschub bei Nahrung und Energie
DBV: Rechzeitig Konsequenzen für deutsche Landwirtschaft bedenken
Am 31. Oktober 2011 wird die Weltbevölkerung die Schwelle von sieben Milliarden Menschen überschreiten. Darauf weisen die Vereinten Nationen hin. Insgesamt gehe die Wachstumsrate der Weltbevölkerung aber zurück. Lediglich in den Ländern südlich der Sahara oder auch in Südasien übertreffe das Bevölkerungswachstum das wirtschaftliche Wachstum. Parallel zu dieser Entwicklung werde es in den nächsten Jahren einen weltweiten Nachfrageschub bei Nahrung und Energie geben.
Im Gegensatz zur globalen Entwicklung ist in Deutschland, aber auch anderen Ländern Europas, der Trend entgegengesetzt. Die Bevölkerung in Deutschland werde nach dem jüngsten Demografiebericht der Bundesregierung, bis zum Jahr 2060 auf 65 bis 70 Millionen Menschen zurückgehen. Eine spürbare Alterung der Bevölkerung sei zu erwarten.
Nach einer Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kündigen die demografischen Veränderungen langfristig auch einen grundlegenden Wandel für die gesamte Agrarwirtschaft an. Der EU-Binnenmarkt insbesondere der deutsche Markt, wird weniger Menschen zu versorgen haben. Die Nahrungsmittelproduktion für den Binnenmarkt dürfte langfristig zurückgehen, aber für Exporte entsprechend zunehmen. Außerdem würden langfristig mehr Flächen für die Energieproduktion frei. Damit werde sich die Land- und Forstwirtschaft immer mehr zu einem stabilen Pfeiler im deutschen Energiemix entwickeln. Dafür müssten jetzt aber die Weichen in der gesamten Produktionskette für Nahrungsmittel und Energie gestellt werden.
Montag, 31. Oktober 2011
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat in einer Entschließung eine Initiative für ein Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen auf den Weg gebracht.
Die Initiative fußt auf der Tatsache, dass die Landwirtschaft weltweit vor der Herausforderung steht, eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und einen spürbaren Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Die unerlässliche Produktionsgrundlage ist jedoch der Boden. Bei einem täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 95 ha in Deutschland ist man dabei von dem Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, weit entfernt. Die Initiative betont daher, dass der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben muss. Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke müsse eingedämmt und die Entsiegelung gefördert werden. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert daher ein Umdenken in Politik und Gesellschaft.
Dieses soll durch die Gesetzesinitiative zum Flächenschutz erreicht werden. Mit einem Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sowie Änderungen des Bodenschutzgesetzes, des Baugesetzbuches, des Raumordnungsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Netzausbaugesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer Gesetze sollen die landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten und erforderlichenfalls sogar vermehrt werden. Der Gesetzesentwurf zielt dabei u. a. darauf ab, die Schutzwürdigkeit der landwirtschaftlichen Fläche zu betonen und aufzuwerten, z. B. im Rahmen des Stromnetzausbaus und der Ausgleichsflächenproblematik. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage.
Mittwoch, 26. Oktober 2011
Viel Skepsis und Kritik aus Berlin am Ciolos-Papier
Viel Skepsis und Kritik aus Berlin am Ciolos-Papier
Aigner will in Brüssel kämpfen
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin: „Deutschland unterstützt die grundsätzliche Ausrichtung der Reformvorschläge. Das Ziel der EU, die Umweltbeiträge der Landwirtschaft weiter zu steigern, ist richtig. Es muss jedoch einen wirklichen Mehrwert für Umwelt und Natur bringen und praktikabel sein. Zudem muss verhindert werden, dass sich der in Deutschland mit bis zu 100 ha proTag ohnehin sehr hohe Flächenverlust für die Landwirtschaft noch weiter verschärft. Die Erzeugung von Lebensmitteln und Erneuerbarer Energie braucht produktive Flächen, die nachhaltig bewirtschaftet werden.“
Aigner weiter: „Die EU-Fördergelder kurbeln die Produktion nicht mehr an. Sie werden nur gezahlt, wenn die Landwirte umfangreiche Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Bodenschutzes erfüllen. Bis 2013 wird die Agrarförderung in Deutschland vollständig auf regional einheitliche Zahlungen für Ackerflächen und Grünland umgestellt sein. Damit werden insbesondere extensive Grünlandstandorte gestärkt. Zudem nehmen gerade die deutschen Landwirte jetzt schon in großem Umfang an Agrarumweltmaßnahmen teil. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und dürfen nicht verloren gehen.“
Kritisch bewertet Aigner Überlegungen der EU-Kommission, die Direktzahlungen ab einer bestimmten Betriebsgröße zu kappen und an die Zahl der Arbeitskräfte zu koppeln, denn „hier würde schon wieder ein neues Fördersystem geschaffen – die Förderung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft. Das lehne ich ab. Wir wollen über die Förderung die gesellschaftlichen Leistungen für den Natur- und Umweltschutz, den Klimaschutz oder die Landschaftspflege honorieren, die von den Bauern unabhängig von der Betriebsgröße auf allen Flächen erbracht werden“. Unzureichend seien auch die Überlegungen der Kommission in Bezug auf Kleinbetriebe und den Begriff des „aktiven Landwirts“.
Zusammenfassend erklärte Aigner zu den Vorschlägen der EU-Kommission: „Die Ziele stimmen, aber entscheidende Fragen sind noch offen, besonders in Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen.“ Die Ministerin stellt sich auf „lange und harte Verhandlungen“ ein. „Schnelle Beschlüsse wird es nicht geben, denn voraussichtlich werden die Rechtstexte in Brüssel nicht vor dem Jahr 2013 mit konkreten Finanzzahlen unterlegt werden. Erst dann steht fest, wie viel Geld aus dem EU-Haushalt für die Agrarpolitik zur Verfügung steht.“ Sie betonte, Deutschland sei „solidarisch mit unseren Partnern im Osten“ und akzeptiere die Pläne für eine „gewisse schrittweise Annäherung der Direktzahlungen zwischen Ost und West“. Wichtig sei, „dass Brüche vermieden werden und unsere Landwirte Planungssicherheit haben“. Und weiter: „Als Ministerin werde ich für die Interessen der deutschen Landwirtschaft kämpfen und mich gegen jeden Versuch der Gleichmacherei wehren.“
Mittwoch, 26. Oktober 2011
EU-Kommissar Dacian Ciolos legt Vorschlagspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vor
EU-Kommissar Dacian Ciolos legt Vorschlagspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vor
Selten sah man EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos so entspannt. Am Mittwoch hat der Rumäne seine lang erwarteten Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik präsentiert. Damit geht die Debatte in die nächste Runde.
Unerbittlich bei Greening und Kappung
Am Mittwoch hat EU-Kommissar Dacian Ciolos das lange erwartete Vorschlagspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 in Brüssel Mitgliedern des Europaparlaments und im Anschluss daran der internationalen Presse vorgestellt. Wesentliche Elemente der bisher durchgesickerten Kommissionspläne haben sich demnach bestätigt
Europäische Landwirte sollen mindestens 7 % ihrer Flächen aus der Produktion lassen, ansonsten werden ihnen 30 % der Direktbeihilfen gekürzt. Daran hält EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos als eine von insgesamt drei zusätzlichen Maßnahmen zur weiteren Ökologisierung der Landwirtschaftspolitik fest. Diese sogenannte ökologische Vorrangfläche soll beispielsweise für Ackerrandstreifen, Hecken, Bäume, Brachland, Landschaftselemente, Biotope, Pufferstreifen oder Aufforstungen genutzt werden.
Keine Stilllegung
Aufrechterhalten werden in den am Mittwoch präsentierten Vorschlägen zur Zukunft der EU-Agrarpolitik daneben ein Umbruchverbot für Grünland sowie ein verpflichtender Fruchtfolgewechsel: Ein Landwirt soll wenigstens drei unterschiedliche Kulturen anbauen, die jeweils nicht weniger als 5 % und nicht mehr als 70 % seiner Ackerfläche umfassen dürfen. Diese drei Maßnahmen seien europaweit durchführbar, erklärte Ciolos vor dem Europaparlament in Brüssel. Er beharrte darauf, dass es sich bei den Vorrangflächen nicht um eine Stilllegung handle. Betriebe könnten dafür Flächen nutzen, die ohnehin nicht bewirtschaftet würden.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, kritisierte Ciolos in seiner Funktion als Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (Copa) und bestritt, dass diese Ideen für ganz Europa passten. Er forderte einen größeren Katalog, aus dem die Landwirte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an die jeweiligen Standortbedingungen angepasste Maßnahmen auswählen könnten.
Eine Stilllegung von 7 % der EU-Agrarfläche werde dazu führen, dass 6 bis 7 Mio. ha aus der Produktion genommen würden. Das werde sich unmittelbar auf die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Nachwachsenden Rohstoffen auswirken. In einem zweiten Schritt seien davon auch der vor- und nachgelagerte Bereich betroffen. Sonnleitner sprach vor Journalisten von einem „riesigen Aderlass“, der unter anderem Arbeitsplätze in der Ernährungswirtschaft kosten werde.
Die bestehende Zwei-Säulen-Struktur der Agrarpolitik mit Direktbeihilfen und Marktmaßnahmen einerseits sowie der ländlichen Entwicklung andererseits wird in dem Reformpaket der Brüsseler Behörde beibehalten.
Prämien zweigeteilt
Die Direktzahlungen werden künftig zweigeteilt: 70 % sind für eine Grundprämie und 30 % für die Ökologisierungskomponente vorgesehen. Davon wäre nur die Grundprämie einer Kappung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße unterworfen. Entsprechende Zahlungen, die über 150.000 € hinausgehen, sollen schrittweise verringert werden. Eine absolute Obergrenze wird bei 300.000 € gesetzt. Die restlichen 30 % der Direktbeihilfen, die an die Einhaltung der drei Ökologisierungsmaßnahmen geknüpft sind, wären von der Kappung nicht betroffen.
Werden die zusätzlichen Umweltauflagen Fruchtfolge, Umbruchverbot und Vorrangflächen nicht berücksichtigt, droht dem Betrieb zunächst ein Wegfall der Ökologisierungsprämie für das betreffende Jahr. Bei wiederholten Verstößen will die Kommission jedoch im Zweifelsfall auch die Grundprämie antasten. Es wäre also für den Betrieb nicht möglich, auf die Ökologisierungsprämie einfach zu verzichten, ohne damit mittelfristig die Gesamtbeihilfen in Gefahr zu bringen. Teile der Direktzahlungen werden verpflichtend für Jung- und Kleinlandwirte sowie auf freiwilliger Basis für gekoppelte Beihilfen und Betriebe in benachteiligten Gebieten vorgemerkt.
Freiwillige Umschichtung
Eine jährliche Umschichtung von Mitteln aus der Ersten Säule in die ländliche Entwicklung zwischen den Säulen ist künftig nicht mehr vorgesehen. Mitgliedstaaten, die die Zweite Säule aufstocken wollen, dürfen aber freiwillig bis zu 10 % der für Direktzahlungen vorgesehenen Gelder dem ländlichen Raum zuschlagen. Ferner wird die erwartete Umschichtung zwischen den Mitgliedstaaten bestätigt: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Spanien, Schweden und Großbritannien werden zulasten der übrigen Länder mehr Geld bekommen, weil sie 2014 über weniger als 90 % des EU-Durchschnitts der Direktbeihilfen verfügen. Die individuelle Lücke soll bis 2019 um ein Drittel geschlossen werden. Ausschließlich die genannten zwölf Staaten haben die Möglichkeit, Mittel von der Zweiten in die Erste Säule zu verschieben.
Innerhalb der EU-Länder wird die Abkehr von der historischen Berechnungsgrundlage eingeläutet: Bis 2019 sollen die Beihilfen je Hektar auf nationaler oder zumindest regionaler Ebene einheitlich sein. Während dieser Prozess in Deutschland und England – nicht in Schottland, Wales und Nordirland – weitgehend abschlossen ist, haben die Staaten der übrigen EU-15 hier noch erheblichen Nachholbedarf. In der EU-12 gelten ohnehin einheitliche Flächenprämien.
Achsensystem fällt
In der ländlichen Entwicklung wird das Achsensystem abgeschafft. Künftig sollen die Mitgliedstaaten messbare Erfolge an sechs Oberzielen ausrichten, darunter Wissenstransfer und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz. Junglandwirte, Kleinbetriebe, Berggebiete und kurze Vermarktungswege können besonders gefördert werden. Die Ausgleichszulage soll bekanntlich künftig an biophysikalischen Kriterien ausgerichtet werden, die die Kommission für objektiv hält.
Bei den Marktmaßnahmen ist insbesondere die Einrichtung eines neuen Fonds zu erwähnen, mit dessen Mitteln künftig Krisen in beliebigen Sektoren bekämpft werden können. Dieser Fonds steht außerhalb des jährlichen Haushalts und müsste im Bedarfsfall aktiviert werden.
Anders als in früheren Entwürfen entschied die Kommission in letzter Minute, die Zuckerquoten nicht über 2015 hinaus zu verlängern. Zuvor war durchgedrungen, dass die Rübenerzeuger eine Gnadenfrist von einem Jahr erhalten sollten. Mit dem Schritt dürfte Ciolos seinen Verhandlungsspielraum erweitern, sollten Mitgliedstaaten und Europaparlament auf lange Übergangsfristen pochen. B
Mittwoch, 5. Oktober 2011
Bestehende Regelungen im Baugesetzbuch reichen aus
Bestehende Regelungen im Baugesetzbuch reichen aus
DBV zur heutigen Bauministerkonferenz
Anlässlich der Bauministerkonferenz in Koblenz warnt der Deutsche Bauernverband (DBV) vor einer Schwächung der derzeitigen Regelungen im Baugesetzbuch zur Zulässigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Bauten. Gegenwärtig droht ein politischer Wettlauf einzusetzen, den § 35 des Baugesetzbuches zu ändern, heißt es beim DBV. Dieser Paragraph habe seit Jahrzehnten für die Bauernfamilien in Deutschland eine existenzielle Bedeutung. Er sichere Investitionsmöglichkeiten in Wirtschaftsgebäude außerhalb des geplanten Bebauungsbereichs einer Gemeinde. Damit trage der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass die Landwirtschaft gerade den Außenbereich benötigt, um sich entwickeln zu können. Im und am beplanten Innenbereich stoßen derartige Vorgaben zunehmend an Platzgrenzen, auf immissionsschutzrechtliche Hürden und auch auf Ablehnung in der Bevölkerung, betont der DBV.
Der DBV weist darauf hin, dass das Baugesetzbuch den Landwirten alles andere als einen Freibrief zum Bauen ausstelle. Ein Landwirt könne im Außenbereich eines Dorfes nur dann einen Stall bauen, wenn dieses Stallgebäude nicht öffentlichen Belangen – etwa im Umwelt- und Naturschutz aber auch im Gesundheitsschutz und in der regionalen Baukultur – widersprechen würde. Zudem wurde vor etwa 10 Jahren diese Regelung im Baugesetz für solche landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt, die nicht genügend Fläche zur Erzeugung des Futters für die eigenen Tiere hätten, die sogenannte gewerbliche Tierhaltung. Diese Betriebe dürften nur dann im Außenbereich bauen, wenn die Gemeinde die Bebauung nicht zuvor durch Flächenutzungsplan ausgeschlossen hat. Damit stehen ausreichende kommunale Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung, so der DBV.
Die Diskussion um das Baugesetzbuch ist umso unverständlicher, als dass das Baurecht nicht geeignet ist, um notwendige Kreisläufe beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern zu sichern. Der einzige langfristig tragfähige Lösungsansatz liegt in einer konsequenten Umsetzung des bestehenden strengen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks im Bereich des Dünge- und Umweltrechts. Dazu hat die Verbringensverordnung von 2010 das notwendige Instrumentarium vervollständigt. Bund und Länder sind jetzt gefordert, dieses gemeinsam mit den Tierhaltern konsequent in der Praxis umzusetzen. Alle Nährstoffflüsse sind schon jetzt vollständig in die Bilanzierung einzubeziehen. Im Baugenehmigungsverfahren zugesicherte Verwertungsmöglichkeiten anfallender Wirtschaftsdünger müssen kontinuierlich erfüllt und kontrolliert werden. Für die Bundesländer muss die Möglichkeit eröffnet werden, in Regionen mit geringer Viehdichte Vereinfachungen bei der Anwendung des Dünge- und Umweltrechts und seiner Kontrolle zu erlassen.
Mittwoch, 5. Oktober 2011
Tierschutz in deutschen Ställen in stetiger Weiterentwicklung
Tierschutz in deutschen Ställen in stetiger Weiterentwicklung
DBV zum Welttierschutztag
Der Schutz und das Wohlbefinden der Nutztiere haben für die deutschen Bauern hohe Priorität. Tierschutz wird in den deutschen Ställen in einem ständigen Prozess entwickelt und verbessert. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zum Welttierschutztag am 4. Oktober. In den zurückliegenden Jahren habe es in der Rinder-, Schweine- und Hühnerhaltung viele Fortschritte bei der Verbesserung des Tierschutzes gegeben.
In dieser Verantwortung ist den landwirtschaftlichen Tierhaltern bewusst, dass hohe Tierleistungen heute nicht mehr automatisch mit Gesundheit und Wohlbefinden gleichgesetzt werden können. Deshalb legen verantwortungsbewusste Landwirte auch besonderes Augenmerk auf die Beobachtung der Tiere und auf neue, weiterentwickelte Haltungsverfahren in neuen oder erweiterten Ställen, betonte der DBV. Dank der Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und der Begleitung der Tierhalter durch umfassende Beratung konnte die Tierhaltung in den zurückliegenden 60 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der DBV erinnerte auch daran, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung Wertschöpfung und Einkommen nicht nur für die Familien auf den Höfen bedeutet, sondern auch für hunderttausende von Menschen in den vor- und nachgelagerten Unternehmen. Damit werde ein entscheidender Beitrag für die erfolgreiche Entwicklung der ländlichen Räume geschaffen und der Landflucht entgegengewirkt.
Der DBV gestaltet auch die gesellschaftliche Diskussion über die Tierhaltung und den Tierschutz in Deutschland aktiv mit; so nimmt er an dem Charta-Prozess des Bundeslandwirtschaftsministeriums teil. Die DBV-Positionen sind unter www.bauernverband.de transparent dargestellt.
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