Mittwoch, 9. November 2011
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat in einer Entschließung eine Initiative für ein Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen auf den Weg gebracht.
Die Initiative fußt auf der Tatsache, dass die Landwirtschaft weltweit vor der Herausforderung steht, eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und einen spürbaren Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Die unerlässliche Produktionsgrundlage ist jedoch der Boden. Bei einem täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 95 ha in Deutschland ist man dabei von dem Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, weit entfernt. Die Initiative betont daher, dass der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben muss. Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke müsse eingedämmt und die Entsiegelung gefördert werden. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert daher ein Umdenken in Politik und Gesellschaft.
Dieses soll durch die Gesetzesinitiative zum Flächenschutz erreicht werden. Mit einem Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sowie Änderungen des Bodenschutzgesetzes, des Baugesetzbuches, des Raumordnungsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Netzausbaugesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer Gesetze sollen die landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten und erforderlichenfalls sogar vermehrt werden. Der Gesetzesentwurf zielt dabei u. a. darauf ab, die Schutzwürdigkeit der landwirtschaftlichen Fläche zu betonen und aufzuwerten, z. B. im Rahmen des Stromnetzausbaus und der Ausgleichsflächenproblematik.
Mittwoch, 9. November 2011
DBV bekräftigt Ablehnung von Änderungen beim Baurecht
Koppelung der Privilegierung an UVP-Recht verfehlt
(DBV) Die Debatte um die bauplanungsrechtliche Privilegierung gewinnt an Fahrt. Besorgt nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Kenntnis, dass nun auch das Bundesbauministerium Änderungen plant. In einem Schreiben an die Staatssekretäre im Bundesbauministerium und im mitberatenden Bundeslandwirtschaftsministerium spricht sich der DBV ganz entschieden dagegen aus, die baurechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen an Parameter einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht zu koppeln. Es sei nicht hinnehmbar, dass unter Verweis auf die UVP-Pflicht im Baurecht Obergrenzen eingeführt würden, die je nach Standort des Stallbauvorhabens zudem noch unterhalb der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen können.
Nach wie vor ist der DBV der Ansicht, dass das Baurecht die falsche Stelle ist, um in viehdichten Regionen verträgliche Lösungen zur Steuerung der Tierhaltung zu ermöglichen. Dies muss vielmehr durch konsequente Beachtung des Umweltrechtes erreicht werden. Lange Zeit habe sich das Bundesbauministerium zu Recht dem Ruf nach einer Entspannung in der öffentlichen Debatte über die Tierhaltung durch eine unsachgemäße Baurechtsnovelle verweigert. Weder die zur Sondierung des Änderungsbedarfs zum bestehenden Baurecht geführten sogenannten „Berliner Gespräche“ des Bauministeriums noch das das Bundeslandwirtschaftsministerium beratende Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hielten bisher Änderungen für angebracht. Dieser Haltung schließt sich der DBV an und warnt erneut vor gesetzgeberischen Schnellschüssen.






