Montag, 12. Dezember 2011
Verwaltungsgericht bezweifelt Gültigkeit der Modulationserhöhung seit 2009
Verwaltungsgericht bezweifelt Gültigkeit der Modulationserhöhung seit 2009
DBV fordert zügige Bund-Länder-Erklärung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die im Rahmen der Modulation seit 2009 über 5 Prozent hinausgehenden Kürzungen der Direktzahlungen in Frage stellt und hierzu den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten hat. Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze für die Landwirte im Zuge der Halbzeitbewertung unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war. Bezüglich der progressiven Modulation werden die Zweifel zusätzlich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet.
Mehrere landwirtschaftliche Betriebe hatten gegen die seit 2009 erhöhte Modulation, insbesondere die progressive Modulation von 4 Prozent für Beträge über 300.000 Euro Betriebsprämie, Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Mit Beschluss vom 28. September 2011 (Az: VG 6 K 255/10) hat das VG Frankfurt/Oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur europarechtlichen Zulässigkeit der generellen Erhöhung der Modulation und der progressiven Modulation zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich frühestens 2013 zu rechnen.
Von der seit 2009 bestehenden Regelung zur schrittweisen Erhöhung der Modulation von 5 Prozent auf 10 Prozent bis 2012 sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mit Direktzahlungen von über 5.000 Euro betroffen. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe ihre diesjährigen Auszahlungsbescheide zur Betriebsprämie. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Bund und Länder zu einer unverzüglichen Erklärung auf, dass auch ohne Einlegung von Rechtsmitteln je nach Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH die Auszahlungsbescheide von Amts wegen zugunsten der Landwirte korrigiert werden. Ohne eine solche Erklärung müssen alle betroffenen Betriebsinhaber entscheiden, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Widersprüche bzw. Klagen gegen die um mehr als 5 Prozent erfolgte Kürzung einlegen, um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden.
Montag, 12. Dezember 2011
Antibiotikaeinsatz muss weiter sinken
Antibiotikaeinsatz muss weiter sinken
DBV-Präsidium: Tierhalter stehen zur Antibiotikaresistenzstrategie
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat sich in seiner letzten Zusammenkunft in diesem Jahr intensiv mit dem Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung auseinandergesetzt. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Leo Graf von Drechsel, war das Präsidium, welches unter Leitung von DBV-Präsident Gerd Sonnleitner tagte, der Auffassung, dass für den Einsatz von Antibiotika in allen Bereichen der Nutztierhaltung die Minimierungsstrategie der letzten Jahre intensiver fortgesetzt werden muss. Dies sei ein klares Signal der Tierhalter zur Unterstützung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie (DART).
Es bestand Konsens bei ZDG und DBV, dass es künftig deutlich mehr Mastdurchgänge ohne
jeglichen Einsatz von Antibiotika geben muss. Nur so könne das hohe Ansehen der heimischen Fleischerzeugung bei den Verbrauchern gewahrt werden. Die Beteiligten waren sich aber auch einig, dass der Tierschutz den völligen Verzicht auf Antibiotika verbiete. Landwirte dürften nicht dazu gedrängt werden, bei Erkrankungen ihrer Tiere untätig zu sein und somit gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen.
Das DBV-Präsidium schlägt vor, für den Einsatz von Antibiotika ein Monitoringsystem zu entwickeln, dass über das Qualitätssicherungsystem QS organisiert wird. Hier lägen bereits gute Erfahrungen zur Rückführung der Salmonellenbefunde mit Hilfe einer Datenbank vor.






