Freitag, 6. Januar 2012
Steuerliche Änderungen für Land- und Forstwirte im Jahr 2012
Steuerliche Änderungen für Land- und Forstwirte im Jahr 2012
DBV setzte sich bei Steuererklärungsfristen, Vieheinheiten, Bauernwald und Familien ein
Im neuen Jahr treten wieder eine Reihe steuerlicher Änderungen in Kraft. Auf die für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Bauernfamilien wesentlichen Änderungen weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin. So werden die Steuererklärungsfristen zu Gunsten der Land- und Forstwirte verlängert und im gleichen Zuge auch die Fristen zur Verzinsung von Steuernachzahlungen. Die Vieheinheiten-Umrechnungsschlüssel aus Gesetz und Verwaltungserlassen sind ab sofort einheitlich, was die Rechtssicherheit für die Tierhalter im Umgang mit Finanzämtern und -gerichten erhöht. Kleinere Forstbetriebe, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, dürfen ihre Betriebsausgaben weiterhin mit einem nur moderat abgesenkten Pauschsatz abziehen und können daneben nun auch Wiederaufforstungskosten geltend machen. Erleichterungen gibt es zudem für Eltern von Kindergartenkindern und in Ausbildung befindlichen Kindern. Im Einzelnen treten folgende Änderungen ein:
Verlängerte Steuererklärungsfristen
Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung sind Fristen zu beachten, deren Überschreiten zu Verspätungszuschlägen führt. Bei Landwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr (1.7. bis 30.6.) endete diese Frist bisher 3 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres, wohingegen die Frist für Gewerbebetriebe 2 Monate länger war. Für Land- und Forstwirte, die ihre Steuererklärung von einer Buchstelle anfertigen lassen, verlängerte sich die Frist auf 9 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, wohingegen steuerlich beratene Gewerbebetriebe sogar eine Fristverlängerung bis zu 12 Monaten erhielten. Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes gelang es dem DBV, eine Verlängerung der Frist für Land- und Forstwirte um 2 Monate zu erreichen, so dass die Frist nun 5 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endet. Entsprechend wurde die Frist für steuerlich beratene Betriebe auf 11 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres verlängert. Damit wurde eine weitgehende Annäherung an die für Gewerbebetriebe geltenden Fristen erreicht und Verspätungszuschläge für Land- und Forstwirte können besser vermieden werden.
Längere Zinsfreiheit für Steuernachzahlungen
Wer Steuern nachzahlen muss, hat nach einer bestimmten Zeit zusätzlich Nachzahlungszinsen zu leisten. Bei Land- und Forstwirten war dies bisher der Fall, wenn die Steuernachzahlung mehr als 21 Monate nach Ablauf des Steuerjahres geleistet wird. Wird der Zeitraum überschritten, fallen pro Monat 0,5 Prozent Nachzahlungszinsen an, was einem Jahreszinssatz von 6 Prozent entspricht. Im Zuge der verlängerten Steuererklärungsfristen wurde festgelegt, dass die zinsfreie Zeit für überwiegend land- und forstwirtschaftlich Tätige auf 23 Monate verlängert wird. Damit mindert sich die Gefahr, zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden. Allerdings werden im umgekehrten Fall Erstattungszinsen vom Finanzamt auch erst nach Ablauf von 23 Monaten gezahlt.
Vieheinheiten-Umrechnungsschlüssel vereinheitlicht
Die Tierhaltung gehört steuerlich nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Zahl der Tiere im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche ein bestimmtes Verhältnis nicht überschreitet. Hierzu werden Tierarten in Vieheinheiten (VE) umgerechnet. Bisher enthielt das Gesetz einen relativ groben VE-Umrechnungsschlüssel, wohingegen die Finanzverwaltung einen differenzierteren VE-Schlüssel nutzte. Seit 2012 wird nun dieser differenzierte VE-Schlüssel ins Gesetz übernommen. Der DBV hat die Übernahme ins Gesetz begrüßt, da dies die Rechtssicherheit für tierhaltende Betriebe erhöht. So hätte z.B. ein Schweinemäster, der nach dem VE-Schlüssel der Finanzverwaltung nicht gewerblich war, von einem Finanzgericht aber als gewerblich eingestuft werden können. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt. Zudem konnte der DBV erreichen, dass die geänderten Produktionsverfahren in der Mastentenerzeugung berücksichtigt und VE für Mastenten dem Aufzucht- bzw. Mastbetrieb anteilig zugewiesen werden.
Ausgabenpauschalen für den Bauernwald erhalten
Nichtbuchführungspflichtige Forstbetriebe dürfen ihre Betriebsausgaben weiterhin pauschalieren. Bisher können von den Einnahmen aus eingeschlagenem Holz pauschal 65 Prozent als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wird Holz auf dem Stamm verkauft, beträgt die Abzugspauschale 40 Prozent. Mit den Pauschalen waren auch Wiederaufforstungskosten abgegolten. Aufgrund der Rechtsprechung zu Wiederaufforstungskosten sah sich der Gesetzgeber veranlasst, diese künftig neben den Pauschalen zum Abzug zuzulassen. Im Gegenzug wollte das Bundesfinanzministerium die Ausgabenpauschalen auf 40 Prozent bzw. 10 Prozent kürzen. Der Gesetzgeber ging aber auf die Argumentation des DBV ein, dass eine derartige Absenkung nicht angebracht sei. So beträgt künftig die Ausgabenpauschale für eingeschlagenes Holz 55 Prozent und bei Verkauf auf dem Stamm 20 Prozent der Einnahmen. Zudem konnte sichergestellt werden, dass die bisherigen Pauschalen noch für das gesamte Wirtschaftsjahr 2011/2012 anwendbar sind.
Verbesserungen für Bauernfamilien
Für Eltern ergeben sich ab 2012 Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Jede (Bauern-)Familie, die Kinderbetreuungskosten hat, kann diese künftig unabhängig von den bisherigen persönlichen Anspruchsvoraussetzungen steuerlich im Rahmen der Höchstbeträge geltend machen. Freuen können sich auch Eltern volljähriger Kinder bis 25, die sich in Ausbildung befinden und bereits eigene Einkünfte haben. Hier wird ab 2012 die „Fallbeilgrenze“ von 8.004 Euro abgeschafft, ab der für diese Kinder kein Kindergeld mehr bezahlt wurde. So erhalten Eltern z.B. während der landwirtschaftlichen Ausbildung oder des Agrarstudiums der Sprösslinge unabhängig von deren Einkünften noch Kindergeld.
Freitag, 6. Januar 2012
Landwirtschaft: Neue Gesetze im Jahr 2012
Landwirtschaft: Neue Gesetze im Jahr 2012
DBV: Viele Änderungen bei Sozialleistungen
(DBV) Mit dem Jahr 2012 treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft, die sowohl für selbständige Landwirte als auch für Angestellte in landwirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung sind. Nachfolgend eine Übersicht zu wichtigen Neuerungen, die zum 1. Januar 2012 in Deutschland rechtskräftig sind.
Erneuerbare Energien Gesetz 2012
Am 1. Januar 2012 trat das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in Kraft. Bei Biogasanlagen steigt die Grundvergütung, enthält aber den bis dato gesondert ausgezahlten Bonus für Kraftwärmekopplung. Die Boni für nachwachsende Rohstoffe, Landschaftspflege und auch für Gülle werden durch zwei sogenannte Rohstoffvergütungsklassen ersetzt, die zukünftig Verzerrungen bei den Rohstoffvergütungen vermeiden sollen. Kritisch zu sehen ist bei den Biogasanlagen vor allem die neue Obergrenze von 60 Masseprozent Mais oder Getreide sowie die Mindestwärmenutzung von 60 Prozent. Kleine Anlagen, die mindestens 80 Prozent Gülle oder Mist einsetzen, werden ab 2012 mit einer besonderen Vergütung von 25 Cent/KWh gefördert. Die Änderungen gelten nur für Neuanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen.
Altersrente
Zum 1. Januar 2012 ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von derzeit 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesunken. Im Bereich der Alterssicherung der Landwirte (AdL) steigt jedoch der Beitrag im Rechtskreis West von 219 Euro auf 224 Euro. Hintergrund ist ein steigendes Durchschnittsentgelt, welches als Rechengröße in die Ermittlung des Beitrages einfließt. Da im Rechtskreis Ost dieses Durchschnittsentgelt nicht so stark steigt, wirkt insgesamt die Senkung des Beitragssatzes zur GRV stärker - und der Beitrag zur AdL sinkt von 192 Euro auf 191 Euro.
Medizinische Versorgung
Zum 1. Januar 2012 trat das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die medizinische Versorgung in den ländlichen Räumen gesichert und verbessert werden. Dies soll vor allem über finanzielle Anreize für Ärzte erfolgen.
Altenpflege in Familien
Des Weiteren trat das so genannte Familienpflegezeitgesetz zum 1. Januar 2012 in Kraft. Arbeitnehmer können für bis zu 2 Jahren ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Eine Kürzung des Einkommens entsprechend der Kürzung der Stundenzahl findet nicht statt. Vielmehr wird das Einkommen in geringerem Umfang gekürzt. Die geringere Kürzung des Einkommens muss nach der Pflegephase durch ein geringeres Einkommen trotz wieder erfolgter Vollbeschäftigung ausgeglichen werden. Arbeitet zum Beispiel der Beschäftigte, der seinen Angehörigen pflegt, nur noch 50 Prozent, soll er während dieser Zeit 75 Prozent seines bisherigen Gehalts bekommen. Nach Beendigung der Pflegephase arbeitet der Beschäftigte wieder 100 Prozent, erhält jedoch 75 Prozent seines Gehalts, bis der Aufstockungsbetrag zurückgeflossen ist. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit. Vielmehr müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Konditionen einigen.
Leistungsansprüche an Pflegeversicherung
Die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 Euro auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1.040 Euro auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe III von 1.510 Euro auf 1.550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt konstant bei 1.918 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls auf 1.550 Euro (2011: 1.510 Euro) und für Härtefälle auf 1.918 Euro (2011: 1.825 Euro).
Riester-Rente
Zum 1. Januar 2012 wurde in der Riester-Rente ein Mindestbeitrag für mittelbar zulagenberechtigte Personen in Höhe von 60 Euro/Jahr eingeführt. Bisher gilt ein Mindestbeitrag nur für unmittelbar zulagenberechtigte Personen. Wichtig: Als mittelbar förderberechtigt zur Riester-Rente bezeichnet man alle Ehepartner, die mit einem unmittelbar förderberechtigten Partner verheiratet sind und selbst nicht zu dem unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören.
Saisonarbeitnehmer
Rumänische und bulgarische Saisonarbeitnehmer bedürfen ab 1. Januar 2012 keiner Arbeitsgenehmigung mehr für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 Beschäftigungsverordnung. Dennoch gelten weiterhin die Regelungen des § 18 BeschV.
Das heißt, die Beschäftigungen sind nur im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken mit mindestens 30 Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens 6 Arbeitsstunden täglich bis zu insgesamt 6 Monaten im Kalenderjahr möglich.
Im Jahresverlauf 2012 werden voraussichtlich weitere Änderungen in Kraft treten, die sich derzeit noch im gesetzgebenden Verfahren befinden. Dazu gehören Neuerungen beim Baugesetzbuch, beim Verbraucherinformationsgesetz sowie beim Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Auf EU-Ebene sind die Beschlüsse zum Qualitätspaket sowie zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften zu erwarten. Das Verbot für den Verkauf von Eiern aus der konventionellen Käfighaltungen gilt EU-weit ab dem 1. Januar 2012; in Deutschland gilt diese Regelung bereits seit zwei Jahren.
Freitag, 6. Januar 2012
Agrarmärkte 2011 und Ausblick 2012
Agrarmärkte 2011 und Ausblick 2012
DBV analysiert die Agrarmärkte
Die Agrarmärkte waren im Jahr 2011 bei vielen Produkten recht freundlich und sicherten den Bauern teils durchschnittliche, teils auch höhere Preise. Höhere Preise führten jedoch nicht automatisch zu besseren Einnahmen, denn vielerorts war die Ernte bei Getreide und Raps unterdurchschnittlich. Die gestiegenen Getreidepreise führten auch zu höheren Futterkosten. Für viele Tierhalter war dies eine bittere Pille. Wie vom Blitz wurde die Agrarbranche von den Dioxin- und EHEC-Fällen getroffen. Beide Krisen zeigten mehr als deutlich, wie sensibel die Märkte reagieren können. Gleich zweimal innerhalb eines Jahres mussten Erzeuger für eine gewisse Zeit den Totalausfall ihrer Erlöse verkraften, obwohl sie hierfür keinerlei Verantwortung trugen. Eine deutlichere Verbesserung bringen die Märkte vor allem den Milchbauern. Die Nachfrage nach Milchprodukten und auch nach Rindfleisch hat sich europaweit stabil entwickelt.
Milchmarkt
Beim Blick auf das zurückliegende Jahr 2011 können die Milcherzeuger ein weitgehend positives Resümee ziehen. Die recht stabile Lage am Milchmarkt bewirkte eine Zunahme bei der Milcherzeugung auf rund 29,8 Millionen Tonnen Anliefermenge. Für das Milchwirtschaftsjahr 2011/2012 ist eine Steigerung der Milchmenge möglich. Für die Milchbauern gab es ein leichtes Plus bei den Erzeugerpreisen. Der Jahrespreis liegt bundesweit voraussichtlich bei rund 35 Cent je Kilogramm Milch. Parallel zu steigenden Milchpreisen wächst auch der Kostenaufwand für die Milchproduktion. Vor diesem Hintergrund ist die nachhaltige Erholung der Milchpreise umso wichtiger. Für 2012 ist zu erwarten, dass der Aufwärtstrend bei der Milchproduktion anhält und der Milchmarkt im In- und Ausland relativ stabil bleiben wird, auch wenn zu Beginn des Jahres mit einer leichten Delle der Milchauszahlungspreise zu rechnen ist.
Schweinemarkt
Im Jahr 2011 werden die Schweineschlachtungen in Deutschland mit voraussichtlich 59,3 Mio. Stück einen weiteren Rekordwert erreichen. Anders als in den Vorjahren wurden jedoch deutlich weniger schlachtreife Schweine nach Deutschland geliefert, dafür aber deutlich mehr Ferkel. Dieser Trend wird sich 2012 weiter fortsetzen. Der Durchschnittspreis für Schlachtschweine, bezogen auf die Handelsklasse E, wird für 2011 mit rund 1,53 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht etwa 11 Cent über dem Vorjahr erwartet. Letztlich sind die hohen Futterkosten dafür verantwortlich, dass trotz des guten Preisniveaus außerordentlich bescheidene Ergebnisse in der Schweinemast und geradezu katastrophale Wirtschaftsergebnisse in der Ferkelerzeugung zu verzeichnen sind. Im Jahr 2012 brauchen die Schweinehalter dringend höhere Erzeugerpreise, damit die Anpassung an die gestiegenen Futterpreise nachhaltig gelingt. Auf EU-Ebene ist ein deutlicher Rückgang der Sauenbestände zu verzeichnen. Hält diese Entwicklung an, könnten die Betriebsaufgaben der Sauenhalter eine Größenordnung erreichen, die 2012 erheblichen Einfluss auf die gesamte EU-Schweineproduktion haben kann. 2012 wird zudem geprägt sein von der Umstellung auf die Gruppenhaltung, die vielen Betrieben noch einiges an Investitionen abverlangen wird.
Rindermarkt
Bei Schlachtrindern haben sich 2011 die Erzeugerpreise gut entwickelt. Die Preise bewegten sich bei Jungbullen mehr als 30 Cent und bei Schlachtkühen mehr als 40 Cent über dem Vorjahr. Die gute Preisentwicklung übertrug sich zum Teil auch auf die Kälberpreise. Die Exportmöglichkeiten in die Türkei trugen zur festen Marktlage bei. Sogar die Weltmarktpreise von Rindfleisch nähern sich inzwischen den EU-Preisen an. Auf den Anstieg der Endverbraucherpreise bei Rindfleisch von rund 10 Prozent reagierten die Verbraucher mit einer moderaten Kaufzurückhaltung. Der Preiseinbruch zum Jahresende 2011 deutet aber darauf hin, dass jetzt eine gewisse Akzeptanzgrenze erreicht ist. Für 2012 sind die Aussichten dennoch positiv.
Geflügelmarkt
Erstmals seit 2006 wird von den Marktexperten auf dem deutschen Geflügelmarkt kein weiterer Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs gesehen. Bei den Puten ist sowohl in Deutschland wie auch in der EU ein leichter Rückgang zu verzeichnen. In Deutschland stieg der Verbrauch von Hähnchenfleisch leicht an, allerdings deutlich schwächer als in den Vorjahren. In der EU beschleunigt sich der Verbrauch dagegen wieder. Analog zu diesen Zahlen wird auch die Entwicklung der Erzeugung bei Hähnchen und Puten für Deutschland gesehen. Da der Selbstversorgungsgrad für Geflügelfleisch mittlerweile 104 Prozent erreicht hat, wird sich der Sektor im neuen Jahr verstärkt auf den Export konzentrieren müssen.
Eiermarkt
Durch das vorzeitige Verbot der Käfighaltung in Deutschland ist der Selbstversorgungsgrad 2010 bei Eiern auf knapp 55 Prozent zurückgegangen. Da das Käfigverbot ab 2012 auch in der übrigen EU gilt und viele Erzeuger in anderen Ländern noch nicht umgestellt haben, richtet sich die Hoffnung der deutschen Erzeuger auf einen besseren Markt. Entscheidend hierfür aber ist, dass das Käfighaltungsverbot auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Die Einstallungsstatistiken aus mehreren EU-Staaten weisen bereits auf deutliche Rückgänge hin.
Getreide- und Ölsaatenmarkt
Das Jahr 2011 war für die deutschen Ackerbaubetriebe erneut ein kompliziertes Jahr aufgrund anhaltender Frühjahrstrockenheit und einer Regenzeit zur Getreideernte. In Deutschland wurden 41,4 Millionen Tonnen Getreide geerntet. Damit wurde der mehrjährige Durchschnitt um mehr als 9 Prozent unterschritten. Auch die Ernte von Winterraps verzeichnete in 2011 massive Einbrüche. Zuerst verringerte sich die Rapsanbaufläche, hinzu kamen deutliche Ertragsverluste, so dass nur etwa 3,86 Millionen Tonnen Winterraps geerntet wurden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Minderernte von gut 32 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2012 hoffen die Erzeuger auf eine Wiederbelebung des Handels, zumal nicht von einer ausreichenden Rohstoffdeckung der Mühlen bis zur Ernte 2012 ausgegangen werden kann. Langfristig könnte ein Aufwärtstrend der Notierungen auch aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage erhalten bleiben. Nach den jüngsten Veröffentlichungen der weltweiten Fundamentaldaten erscheint allerdings ein kurzfristiger Anstieg der Notierungen weniger wahrscheinlich.
Kartoffeln
Das Jahr 2011 war auch für die Kartoffelanbauer ein Jahr voller Höhen und Tiefen. Den guten Pflanzbedingungen im Frühjahr folgten Trockenheit im Frühsommer und Nässe während der Ernte. Mit einer Gesamternte von 11,9 Millionen Tonnen liegt die Erntemenge um 18 Prozent höher als im Vergleich zum Vorjahr. Durch den geringen Knollenansatz brachten die gerodeten Kartoffeln insgesamt große Kaliber hervor, deren Absatz nicht ganz reibungslos verläuft. Mit Blick auf die Vermarktung bleibt festzuhalten, dass der Absatz der Frühkartoffeln sehr spät begann, da Ware aus Südeuropa lange vom Lebensmitteleinzelhandel bevorzugt angeboten wurde. Die Entwicklung der Erzeugerpreise im Verlauf des Jahres verlief für die Anbauer nicht zufriedenstellend. Für 2012 ist von einer verhaltenen Anbauplanung auszugehen.
Obst- und Gemüsemärkte
Mitte 2011 traf die EHEC-Krise die Obst- und Gemüsebauern so hart wie zuletzt die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Bis zum Jahresende hatten sich die Gemüsemärkte von dem Schock nicht wirklich erholt. Inzwischen stehen zumindest die Zeichen beim Lagergemüse wie Kohl, Möhren, Sellerie, Wirsing, Weiß- und Rotkohl recht freundlich. Durch die Witterung konnten vergleichsweise gute Ernten eingefahren werden und die Abverkäufe erfolgten mit durchschnittlichen Preisen. Lediglich bei Zwiebeln können die Preiserwartungen wegen der großen Erntemengen nicht befriedigen. Auch bei Lagermöhren könnte sich zum Ende der Saison noch ein Überhang ergeben.
Bei Äpfeln ist die Vermarktungssaison zögerlich angelaufen, die Preise sind leicht niedriger als im Vorjahr. Für das neue Jahr wird bei Kernobst ein stärkerer Abverkauf erforderlich sein, wobei die Preiserwartungen leicht optimistisch eingeschätzt werden können. Gegenüber dem Vorjahr lagern zwar rund 20 Prozent mehr Äpfel in den Lagern, gegenüber 2007 und 2008 bedeutet das allerdings immer noch eine geringere Menge. Zudem ist zu bedenken, dass seit 2007 deutlich mehr moderne Lagerkapazitäten mit kontrollierter Atmosphäre geschaffen wurden, so dass die Qualität der eingelagerten Äpfel deutlich besser geworden ist.
Ökomarkt
2011 war für den Ökomarkt wieder ein Boomjahr mit fast 10 Prozent Umsatzzuwachs, nach zwei Jahren mit sehr geringem Wachstum. Damit wächst der Bio-Markt in einem ansonsten stagnierenden Lebensmittelmarkt weiter. Langfristig haben Öko-Landwirte aus Deutschland jedoch Marktanteile verloren. Während sich der deutsche Ökomarkt von etwa 2 Mrd. Euro Umsatz auf über 6 Mrd. Euro Umsatz verdreifachte, hat sich die Anbaufläche hierzulande nur verdoppelt. Eher schleppend verläuft die Umstellung auf Öko-Bewirtschaftung insbesondere bei guten Ackerstandorten. Da die Preisabstände von Öko zu konventioneller Rohware, außer bei Milch und Rindfleisch, seit 2011 wieder zunehmen, ist für 2012 aber wieder mit einer zunehmenden Umstellung zu Öko-Bewirtschaftung auszugehen. Dafür müssen aber auch die Umstellungsbedingungen stimmen. In einigen Bundesländern wird derzeit keine Ökoprämie für neu umstellende Landwirte gewährt.
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