Montag, 23. Januar 2012
Sonnleitner: „Auf Beton wächst kein Brot“
Online-Petition gestartet
Sonnleitner: „Auf Beton wächst kein Brot“
„Weil wir die Herausforderung der Welternährung und der Energieerzeugung sehr ernst nehmen, brauchen wie jeden Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche.“ Dies machte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, anlässlich des Empfangs des DBV zur Internationalen Grünen Woche 2012 in Berlin deutlich. „Nach wie vor gehen in Deutschland jeden Tag 90 Hektar an wertvollem landwirtschaftlichen Boden durch Versiegelung und Überbauung verloren. Das entspricht täglich 120 Fußballfeldern oder dem jährlichen Brotkonsum von über 10.000 Menschen.“
Gemeinsam mit der Deutschen Weinkönigin Annika Strebel startete Sonnleitner vor den 1.000 Gästen des DBV-Empfangs eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag. Ziel der Petition sind eine Gesetzesinitiative und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Deutschland. Bereits in den Wochen zuvor hatte die gesamte Branche mit Unterstützung der Bauernverbände auf Landes- und Kreisebene sowie der Fachmedien eine breit angelegte Unterschriftenaktion für die Petition an den Bundestag gestartet. „Ich bin überwältigt, dass uns schon vor Beginn der Online-Petition viele Tausend Menschen schriftlich ihre Unterstützung gegeben haben, um Nachdruck hinter diese Forderung zu stellen“, so Sonnleitner.
Der DBV-Präsident bekräftigte noch einmal, dass die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden forciert und die Überbauung bisheriger landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich eingeschränkt werden müsse. Für jeden Quadratmeter, der unter Beton verschwinde, sollte an anderer Stelle ein Quadratmeter entsiegelt werden.
Die Petition „Landwirtschaftliche Bodennutzung - Flächenverbrauch senken und landwirtschaftliche Nutzflächen schützen“ kann beim Deutschen Bundestag unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21302
mitgezeichnet werden.
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Freitag, 6. Januar 2012
Steuerliche Änderungen für Land- und Forstwirte im Jahr 2012
Steuerliche Änderungen für Land- und Forstwirte im Jahr 2012
DBV setzte sich bei Steuererklärungsfristen, Vieheinheiten, Bauernwald und Familien ein
Im neuen Jahr treten wieder eine Reihe steuerlicher Änderungen in Kraft. Auf die für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Bauernfamilien wesentlichen Änderungen weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin. So werden die Steuererklärungsfristen zu Gunsten der Land- und Forstwirte verlängert und im gleichen Zuge auch die Fristen zur Verzinsung von Steuernachzahlungen. Die Vieheinheiten-Umrechnungsschlüssel aus Gesetz und Verwaltungserlassen sind ab sofort einheitlich, was die Rechtssicherheit für die Tierhalter im Umgang mit Finanzämtern und -gerichten erhöht. Kleinere Forstbetriebe, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, dürfen ihre Betriebsausgaben weiterhin mit einem nur moderat abgesenkten Pauschsatz abziehen und können daneben nun auch Wiederaufforstungskosten geltend machen. Erleichterungen gibt es zudem für Eltern von Kindergartenkindern und in Ausbildung befindlichen Kindern. Im Einzelnen treten folgende Änderungen ein:
Verlängerte Steuererklärungsfristen
Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung sind Fristen zu beachten, deren Überschreiten zu Verspätungszuschlägen führt. Bei Landwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr (1.7. bis 30.6.) endete diese Frist bisher 3 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres, wohingegen die Frist für Gewerbebetriebe 2 Monate länger war. Für Land- und Forstwirte, die ihre Steuererklärung von einer Buchstelle anfertigen lassen, verlängerte sich die Frist auf 9 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, wohingegen steuerlich beratene Gewerbebetriebe sogar eine Fristverlängerung bis zu 12 Monaten erhielten. Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes gelang es dem DBV, eine Verlängerung der Frist für Land- und Forstwirte um 2 Monate zu erreichen, so dass die Frist nun 5 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endet. Entsprechend wurde die Frist für steuerlich beratene Betriebe auf 11 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres verlängert. Damit wurde eine weitgehende Annäherung an die für Gewerbebetriebe geltenden Fristen erreicht und Verspätungszuschläge für Land- und Forstwirte können besser vermieden werden.
Längere Zinsfreiheit für Steuernachzahlungen
Wer Steuern nachzahlen muss, hat nach einer bestimmten Zeit zusätzlich Nachzahlungszinsen zu leisten. Bei Land- und Forstwirten war dies bisher der Fall, wenn die Steuernachzahlung mehr als 21 Monate nach Ablauf des Steuerjahres geleistet wird. Wird der Zeitraum überschritten, fallen pro Monat 0,5 Prozent Nachzahlungszinsen an, was einem Jahreszinssatz von 6 Prozent entspricht. Im Zuge der verlängerten Steuererklärungsfristen wurde festgelegt, dass die zinsfreie Zeit für überwiegend land- und forstwirtschaftlich Tätige auf 23 Monate verlängert wird. Damit mindert sich die Gefahr, zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden. Allerdings werden im umgekehrten Fall Erstattungszinsen vom Finanzamt auch erst nach Ablauf von 23 Monaten gezahlt.
Vieheinheiten-Umrechnungsschlüssel vereinheitlicht
Die Tierhaltung gehört steuerlich nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Zahl der Tiere im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche ein bestimmtes Verhältnis nicht überschreitet. Hierzu werden Tierarten in Vieheinheiten (VE) umgerechnet. Bisher enthielt das Gesetz einen relativ groben VE-Umrechnungsschlüssel, wohingegen die Finanzverwaltung einen differenzierteren VE-Schlüssel nutzte. Seit 2012 wird nun dieser differenzierte VE-Schlüssel ins Gesetz übernommen. Der DBV hat die Übernahme ins Gesetz begrüßt, da dies die Rechtssicherheit für tierhaltende Betriebe erhöht. So hätte z.B. ein Schweinemäster, der nach dem VE-Schlüssel der Finanzverwaltung nicht gewerblich war, von einem Finanzgericht aber als gewerblich eingestuft werden können. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt. Zudem konnte der DBV erreichen, dass die geänderten Produktionsverfahren in der Mastentenerzeugung berücksichtigt und VE für Mastenten dem Aufzucht- bzw. Mastbetrieb anteilig zugewiesen werden.
Ausgabenpauschalen für den Bauernwald erhalten
Nichtbuchführungspflichtige Forstbetriebe dürfen ihre Betriebsausgaben weiterhin pauschalieren. Bisher können von den Einnahmen aus eingeschlagenem Holz pauschal 65 Prozent als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wird Holz auf dem Stamm verkauft, beträgt die Abzugspauschale 40 Prozent. Mit den Pauschalen waren auch Wiederaufforstungskosten abgegolten. Aufgrund der Rechtsprechung zu Wiederaufforstungskosten sah sich der Gesetzgeber veranlasst, diese künftig neben den Pauschalen zum Abzug zuzulassen. Im Gegenzug wollte das Bundesfinanzministerium die Ausgabenpauschalen auf 40 Prozent bzw. 10 Prozent kürzen. Der Gesetzgeber ging aber auf die Argumentation des DBV ein, dass eine derartige Absenkung nicht angebracht sei. So beträgt künftig die Ausgabenpauschale für eingeschlagenes Holz 55 Prozent und bei Verkauf auf dem Stamm 20 Prozent der Einnahmen. Zudem konnte sichergestellt werden, dass die bisherigen Pauschalen noch für das gesamte Wirtschaftsjahr 2011/2012 anwendbar sind.
Verbesserungen für Bauernfamilien
Für Eltern ergeben sich ab 2012 Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Jede (Bauern-)Familie, die Kinderbetreuungskosten hat, kann diese künftig unabhängig von den bisherigen persönlichen Anspruchsvoraussetzungen steuerlich im Rahmen der Höchstbeträge geltend machen. Freuen können sich auch Eltern volljähriger Kinder bis 25, die sich in Ausbildung befinden und bereits eigene Einkünfte haben. Hier wird ab 2012 die „Fallbeilgrenze“ von 8.004 Euro abgeschafft, ab der für diese Kinder kein Kindergeld mehr bezahlt wurde. So erhalten Eltern z.B. während der landwirtschaftlichen Ausbildung oder des Agrarstudiums der Sprösslinge unabhängig von deren Einkünften noch Kindergeld.
Freitag, 6. Januar 2012
Landwirtschaft: Neue Gesetze im Jahr 2012
Landwirtschaft: Neue Gesetze im Jahr 2012
DBV: Viele Änderungen bei Sozialleistungen
(DBV) Mit dem Jahr 2012 treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft, die sowohl für selbständige Landwirte als auch für Angestellte in landwirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung sind. Nachfolgend eine Übersicht zu wichtigen Neuerungen, die zum 1. Januar 2012 in Deutschland rechtskräftig sind.
Erneuerbare Energien Gesetz 2012
Am 1. Januar 2012 trat das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in Kraft. Bei Biogasanlagen steigt die Grundvergütung, enthält aber den bis dato gesondert ausgezahlten Bonus für Kraftwärmekopplung. Die Boni für nachwachsende Rohstoffe, Landschaftspflege und auch für Gülle werden durch zwei sogenannte Rohstoffvergütungsklassen ersetzt, die zukünftig Verzerrungen bei den Rohstoffvergütungen vermeiden sollen. Kritisch zu sehen ist bei den Biogasanlagen vor allem die neue Obergrenze von 60 Masseprozent Mais oder Getreide sowie die Mindestwärmenutzung von 60 Prozent. Kleine Anlagen, die mindestens 80 Prozent Gülle oder Mist einsetzen, werden ab 2012 mit einer besonderen Vergütung von 25 Cent/KWh gefördert. Die Änderungen gelten nur für Neuanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen.
Altersrente
Zum 1. Januar 2012 ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von derzeit 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesunken. Im Bereich der Alterssicherung der Landwirte (AdL) steigt jedoch der Beitrag im Rechtskreis West von 219 Euro auf 224 Euro. Hintergrund ist ein steigendes Durchschnittsentgelt, welches als Rechengröße in die Ermittlung des Beitrages einfließt. Da im Rechtskreis Ost dieses Durchschnittsentgelt nicht so stark steigt, wirkt insgesamt die Senkung des Beitragssatzes zur GRV stärker - und der Beitrag zur AdL sinkt von 192 Euro auf 191 Euro.
Medizinische Versorgung
Zum 1. Januar 2012 trat das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die medizinische Versorgung in den ländlichen Räumen gesichert und verbessert werden. Dies soll vor allem über finanzielle Anreize für Ärzte erfolgen.
Altenpflege in Familien
Des Weiteren trat das so genannte Familienpflegezeitgesetz zum 1. Januar 2012 in Kraft. Arbeitnehmer können für bis zu 2 Jahren ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Eine Kürzung des Einkommens entsprechend der Kürzung der Stundenzahl findet nicht statt. Vielmehr wird das Einkommen in geringerem Umfang gekürzt. Die geringere Kürzung des Einkommens muss nach der Pflegephase durch ein geringeres Einkommen trotz wieder erfolgter Vollbeschäftigung ausgeglichen werden. Arbeitet zum Beispiel der Beschäftigte, der seinen Angehörigen pflegt, nur noch 50 Prozent, soll er während dieser Zeit 75 Prozent seines bisherigen Gehalts bekommen. Nach Beendigung der Pflegephase arbeitet der Beschäftigte wieder 100 Prozent, erhält jedoch 75 Prozent seines Gehalts, bis der Aufstockungsbetrag zurückgeflossen ist. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit. Vielmehr müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Konditionen einigen.
Leistungsansprüche an Pflegeversicherung
Die Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 Euro auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1.040 Euro auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe III von 1.510 Euro auf 1.550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt konstant bei 1.918 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls auf 1.550 Euro (2011: 1.510 Euro) und für Härtefälle auf 1.918 Euro (2011: 1.825 Euro).
Riester-Rente
Zum 1. Januar 2012 wurde in der Riester-Rente ein Mindestbeitrag für mittelbar zulagenberechtigte Personen in Höhe von 60 Euro/Jahr eingeführt. Bisher gilt ein Mindestbeitrag nur für unmittelbar zulagenberechtigte Personen. Wichtig: Als mittelbar förderberechtigt zur Riester-Rente bezeichnet man alle Ehepartner, die mit einem unmittelbar förderberechtigten Partner verheiratet sind und selbst nicht zu dem unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören.
Saisonarbeitnehmer
Rumänische und bulgarische Saisonarbeitnehmer bedürfen ab 1. Januar 2012 keiner Arbeitsgenehmigung mehr für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 Beschäftigungsverordnung. Dennoch gelten weiterhin die Regelungen des § 18 BeschV.
Das heißt, die Beschäftigungen sind nur im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken mit mindestens 30 Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens 6 Arbeitsstunden täglich bis zu insgesamt 6 Monaten im Kalenderjahr möglich.
Im Jahresverlauf 2012 werden voraussichtlich weitere Änderungen in Kraft treten, die sich derzeit noch im gesetzgebenden Verfahren befinden. Dazu gehören Neuerungen beim Baugesetzbuch, beim Verbraucherinformationsgesetz sowie beim Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Auf EU-Ebene sind die Beschlüsse zum Qualitätspaket sowie zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften zu erwarten. Das Verbot für den Verkauf von Eiern aus der konventionellen Käfighaltungen gilt EU-weit ab dem 1. Januar 2012; in Deutschland gilt diese Regelung bereits seit zwei Jahren.
Freitag, 6. Januar 2012
Agrarmärkte 2011 und Ausblick 2012
Agrarmärkte 2011 und Ausblick 2012
DBV analysiert die Agrarmärkte
Die Agrarmärkte waren im Jahr 2011 bei vielen Produkten recht freundlich und sicherten den Bauern teils durchschnittliche, teils auch höhere Preise. Höhere Preise führten jedoch nicht automatisch zu besseren Einnahmen, denn vielerorts war die Ernte bei Getreide und Raps unterdurchschnittlich. Die gestiegenen Getreidepreise führten auch zu höheren Futterkosten. Für viele Tierhalter war dies eine bittere Pille. Wie vom Blitz wurde die Agrarbranche von den Dioxin- und EHEC-Fällen getroffen. Beide Krisen zeigten mehr als deutlich, wie sensibel die Märkte reagieren können. Gleich zweimal innerhalb eines Jahres mussten Erzeuger für eine gewisse Zeit den Totalausfall ihrer Erlöse verkraften, obwohl sie hierfür keinerlei Verantwortung trugen. Eine deutlichere Verbesserung bringen die Märkte vor allem den Milchbauern. Die Nachfrage nach Milchprodukten und auch nach Rindfleisch hat sich europaweit stabil entwickelt.
Milchmarkt
Beim Blick auf das zurückliegende Jahr 2011 können die Milcherzeuger ein weitgehend positives Resümee ziehen. Die recht stabile Lage am Milchmarkt bewirkte eine Zunahme bei der Milcherzeugung auf rund 29,8 Millionen Tonnen Anliefermenge. Für das Milchwirtschaftsjahr 2011/2012 ist eine Steigerung der Milchmenge möglich. Für die Milchbauern gab es ein leichtes Plus bei den Erzeugerpreisen. Der Jahrespreis liegt bundesweit voraussichtlich bei rund 35 Cent je Kilogramm Milch. Parallel zu steigenden Milchpreisen wächst auch der Kostenaufwand für die Milchproduktion. Vor diesem Hintergrund ist die nachhaltige Erholung der Milchpreise umso wichtiger. Für 2012 ist zu erwarten, dass der Aufwärtstrend bei der Milchproduktion anhält und der Milchmarkt im In- und Ausland relativ stabil bleiben wird, auch wenn zu Beginn des Jahres mit einer leichten Delle der Milchauszahlungspreise zu rechnen ist.
Schweinemarkt
Im Jahr 2011 werden die Schweineschlachtungen in Deutschland mit voraussichtlich 59,3 Mio. Stück einen weiteren Rekordwert erreichen. Anders als in den Vorjahren wurden jedoch deutlich weniger schlachtreife Schweine nach Deutschland geliefert, dafür aber deutlich mehr Ferkel. Dieser Trend wird sich 2012 weiter fortsetzen. Der Durchschnittspreis für Schlachtschweine, bezogen auf die Handelsklasse E, wird für 2011 mit rund 1,53 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht etwa 11 Cent über dem Vorjahr erwartet. Letztlich sind die hohen Futterkosten dafür verantwortlich, dass trotz des guten Preisniveaus außerordentlich bescheidene Ergebnisse in der Schweinemast und geradezu katastrophale Wirtschaftsergebnisse in der Ferkelerzeugung zu verzeichnen sind. Im Jahr 2012 brauchen die Schweinehalter dringend höhere Erzeugerpreise, damit die Anpassung an die gestiegenen Futterpreise nachhaltig gelingt. Auf EU-Ebene ist ein deutlicher Rückgang der Sauenbestände zu verzeichnen. Hält diese Entwicklung an, könnten die Betriebsaufgaben der Sauenhalter eine Größenordnung erreichen, die 2012 erheblichen Einfluss auf die gesamte EU-Schweineproduktion haben kann. 2012 wird zudem geprägt sein von der Umstellung auf die Gruppenhaltung, die vielen Betrieben noch einiges an Investitionen abverlangen wird.
Rindermarkt
Bei Schlachtrindern haben sich 2011 die Erzeugerpreise gut entwickelt. Die Preise bewegten sich bei Jungbullen mehr als 30 Cent und bei Schlachtkühen mehr als 40 Cent über dem Vorjahr. Die gute Preisentwicklung übertrug sich zum Teil auch auf die Kälberpreise. Die Exportmöglichkeiten in die Türkei trugen zur festen Marktlage bei. Sogar die Weltmarktpreise von Rindfleisch nähern sich inzwischen den EU-Preisen an. Auf den Anstieg der Endverbraucherpreise bei Rindfleisch von rund 10 Prozent reagierten die Verbraucher mit einer moderaten Kaufzurückhaltung. Der Preiseinbruch zum Jahresende 2011 deutet aber darauf hin, dass jetzt eine gewisse Akzeptanzgrenze erreicht ist. Für 2012 sind die Aussichten dennoch positiv.
Geflügelmarkt
Erstmals seit 2006 wird von den Marktexperten auf dem deutschen Geflügelmarkt kein weiterer Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs gesehen. Bei den Puten ist sowohl in Deutschland wie auch in der EU ein leichter Rückgang zu verzeichnen. In Deutschland stieg der Verbrauch von Hähnchenfleisch leicht an, allerdings deutlich schwächer als in den Vorjahren. In der EU beschleunigt sich der Verbrauch dagegen wieder. Analog zu diesen Zahlen wird auch die Entwicklung der Erzeugung bei Hähnchen und Puten für Deutschland gesehen. Da der Selbstversorgungsgrad für Geflügelfleisch mittlerweile 104 Prozent erreicht hat, wird sich der Sektor im neuen Jahr verstärkt auf den Export konzentrieren müssen.
Eiermarkt
Durch das vorzeitige Verbot der Käfighaltung in Deutschland ist der Selbstversorgungsgrad 2010 bei Eiern auf knapp 55 Prozent zurückgegangen. Da das Käfigverbot ab 2012 auch in der übrigen EU gilt und viele Erzeuger in anderen Ländern noch nicht umgestellt haben, richtet sich die Hoffnung der deutschen Erzeuger auf einen besseren Markt. Entscheidend hierfür aber ist, dass das Käfighaltungsverbot auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Die Einstallungsstatistiken aus mehreren EU-Staaten weisen bereits auf deutliche Rückgänge hin.
Getreide- und Ölsaatenmarkt
Das Jahr 2011 war für die deutschen Ackerbaubetriebe erneut ein kompliziertes Jahr aufgrund anhaltender Frühjahrstrockenheit und einer Regenzeit zur Getreideernte. In Deutschland wurden 41,4 Millionen Tonnen Getreide geerntet. Damit wurde der mehrjährige Durchschnitt um mehr als 9 Prozent unterschritten. Auch die Ernte von Winterraps verzeichnete in 2011 massive Einbrüche. Zuerst verringerte sich die Rapsanbaufläche, hinzu kamen deutliche Ertragsverluste, so dass nur etwa 3,86 Millionen Tonnen Winterraps geerntet wurden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Minderernte von gut 32 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2012 hoffen die Erzeuger auf eine Wiederbelebung des Handels, zumal nicht von einer ausreichenden Rohstoffdeckung der Mühlen bis zur Ernte 2012 ausgegangen werden kann. Langfristig könnte ein Aufwärtstrend der Notierungen auch aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage erhalten bleiben. Nach den jüngsten Veröffentlichungen der weltweiten Fundamentaldaten erscheint allerdings ein kurzfristiger Anstieg der Notierungen weniger wahrscheinlich.
Kartoffeln
Das Jahr 2011 war auch für die Kartoffelanbauer ein Jahr voller Höhen und Tiefen. Den guten Pflanzbedingungen im Frühjahr folgten Trockenheit im Frühsommer und Nässe während der Ernte. Mit einer Gesamternte von 11,9 Millionen Tonnen liegt die Erntemenge um 18 Prozent höher als im Vergleich zum Vorjahr. Durch den geringen Knollenansatz brachten die gerodeten Kartoffeln insgesamt große Kaliber hervor, deren Absatz nicht ganz reibungslos verläuft. Mit Blick auf die Vermarktung bleibt festzuhalten, dass der Absatz der Frühkartoffeln sehr spät begann, da Ware aus Südeuropa lange vom Lebensmitteleinzelhandel bevorzugt angeboten wurde. Die Entwicklung der Erzeugerpreise im Verlauf des Jahres verlief für die Anbauer nicht zufriedenstellend. Für 2012 ist von einer verhaltenen Anbauplanung auszugehen.
Obst- und Gemüsemärkte
Mitte 2011 traf die EHEC-Krise die Obst- und Gemüsebauern so hart wie zuletzt die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Bis zum Jahresende hatten sich die Gemüsemärkte von dem Schock nicht wirklich erholt. Inzwischen stehen zumindest die Zeichen beim Lagergemüse wie Kohl, Möhren, Sellerie, Wirsing, Weiß- und Rotkohl recht freundlich. Durch die Witterung konnten vergleichsweise gute Ernten eingefahren werden und die Abverkäufe erfolgten mit durchschnittlichen Preisen. Lediglich bei Zwiebeln können die Preiserwartungen wegen der großen Erntemengen nicht befriedigen. Auch bei Lagermöhren könnte sich zum Ende der Saison noch ein Überhang ergeben.
Bei Äpfeln ist die Vermarktungssaison zögerlich angelaufen, die Preise sind leicht niedriger als im Vorjahr. Für das neue Jahr wird bei Kernobst ein stärkerer Abverkauf erforderlich sein, wobei die Preiserwartungen leicht optimistisch eingeschätzt werden können. Gegenüber dem Vorjahr lagern zwar rund 20 Prozent mehr Äpfel in den Lagern, gegenüber 2007 und 2008 bedeutet das allerdings immer noch eine geringere Menge. Zudem ist zu bedenken, dass seit 2007 deutlich mehr moderne Lagerkapazitäten mit kontrollierter Atmosphäre geschaffen wurden, so dass die Qualität der eingelagerten Äpfel deutlich besser geworden ist.
Ökomarkt
2011 war für den Ökomarkt wieder ein Boomjahr mit fast 10 Prozent Umsatzzuwachs, nach zwei Jahren mit sehr geringem Wachstum. Damit wächst der Bio-Markt in einem ansonsten stagnierenden Lebensmittelmarkt weiter. Langfristig haben Öko-Landwirte aus Deutschland jedoch Marktanteile verloren. Während sich der deutsche Ökomarkt von etwa 2 Mrd. Euro Umsatz auf über 6 Mrd. Euro Umsatz verdreifachte, hat sich die Anbaufläche hierzulande nur verdoppelt. Eher schleppend verläuft die Umstellung auf Öko-Bewirtschaftung insbesondere bei guten Ackerstandorten. Da die Preisabstände von Öko zu konventioneller Rohware, außer bei Milch und Rindfleisch, seit 2011 wieder zunehmen, ist für 2012 aber wieder mit einer zunehmenden Umstellung zu Öko-Bewirtschaftung auszugehen. Dafür müssen aber auch die Umstellungsbedingungen stimmen. In einigen Bundesländern wird derzeit keine Ökoprämie für neu umstellende Landwirte gewährt.
Montag, 12. Dezember 2011
Verwaltungsgericht bezweifelt Gültigkeit der Modulationserhöhung seit 2009
Verwaltungsgericht bezweifelt Gültigkeit der Modulationserhöhung seit 2009
DBV fordert zügige Bund-Länder-Erklärung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die im Rahmen der Modulation seit 2009 über 5 Prozent hinausgehenden Kürzungen der Direktzahlungen in Frage stellt und hierzu den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten hat. Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze für die Landwirte im Zuge der Halbzeitbewertung unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war. Bezüglich der progressiven Modulation werden die Zweifel zusätzlich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet.
Mehrere landwirtschaftliche Betriebe hatten gegen die seit 2009 erhöhte Modulation, insbesondere die progressive Modulation von 4 Prozent für Beträge über 300.000 Euro Betriebsprämie, Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Mit Beschluss vom 28. September 2011 (Az: VG 6 K 255/10) hat das VG Frankfurt/Oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur europarechtlichen Zulässigkeit der generellen Erhöhung der Modulation und der progressiven Modulation zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich frühestens 2013 zu rechnen.
Von der seit 2009 bestehenden Regelung zur schrittweisen Erhöhung der Modulation von 5 Prozent auf 10 Prozent bis 2012 sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mit Direktzahlungen von über 5.000 Euro betroffen. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe ihre diesjährigen Auszahlungsbescheide zur Betriebsprämie. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Bund und Länder zu einer unverzüglichen Erklärung auf, dass auch ohne Einlegung von Rechtsmitteln je nach Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH die Auszahlungsbescheide von Amts wegen zugunsten der Landwirte korrigiert werden. Ohne eine solche Erklärung müssen alle betroffenen Betriebsinhaber entscheiden, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Widersprüche bzw. Klagen gegen die um mehr als 5 Prozent erfolgte Kürzung einlegen, um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden.
Montag, 12. Dezember 2011
Antibiotikaeinsatz muss weiter sinken
Antibiotikaeinsatz muss weiter sinken
DBV-Präsidium: Tierhalter stehen zur Antibiotikaresistenzstrategie
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat sich in seiner letzten Zusammenkunft in diesem Jahr intensiv mit dem Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung auseinandergesetzt. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Leo Graf von Drechsel, war das Präsidium, welches unter Leitung von DBV-Präsident Gerd Sonnleitner tagte, der Auffassung, dass für den Einsatz von Antibiotika in allen Bereichen der Nutztierhaltung die Minimierungsstrategie der letzten Jahre intensiver fortgesetzt werden muss. Dies sei ein klares Signal der Tierhalter zur Unterstützung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie (DART).
Es bestand Konsens bei ZDG und DBV, dass es künftig deutlich mehr Mastdurchgänge ohne
jeglichen Einsatz von Antibiotika geben muss. Nur so könne das hohe Ansehen der heimischen Fleischerzeugung bei den Verbrauchern gewahrt werden. Die Beteiligten waren sich aber auch einig, dass der Tierschutz den völligen Verzicht auf Antibiotika verbiete. Landwirte dürften nicht dazu gedrängt werden, bei Erkrankungen ihrer Tiere untätig zu sein und somit gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen.
Das DBV-Präsidium schlägt vor, für den Einsatz von Antibiotika ein Monitoringsystem zu entwickeln, dass über das Qualitätssicherungsystem QS organisiert wird. Hier lägen bereits gute Erfahrungen zur Rückführung der Salmonellenbefunde mit Hilfe einer Datenbank vor.
Mittwoch, 9. November 2011
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat in einer Entschließung eine Initiative für ein Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen auf den Weg gebracht.
Die Initiative fußt auf der Tatsache, dass die Landwirtschaft weltweit vor der Herausforderung steht, eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und einen spürbaren Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Die unerlässliche Produktionsgrundlage ist jedoch der Boden. Bei einem täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 95 ha in Deutschland ist man dabei von dem Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, weit entfernt. Die Initiative betont daher, dass der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben muss. Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke müsse eingedämmt und die Entsiegelung gefördert werden. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert daher ein Umdenken in Politik und Gesellschaft.
Dieses soll durch die Gesetzesinitiative zum Flächenschutz erreicht werden. Mit einem Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sowie Änderungen des Bodenschutzgesetzes, des Baugesetzbuches, des Raumordnungsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Netzausbaugesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer Gesetze sollen die landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten und erforderlichenfalls sogar vermehrt werden. Der Gesetzesentwurf zielt dabei u. a. darauf ab, die Schutzwürdigkeit der landwirtschaftlichen Fläche zu betonen und aufzuwerten, z. B. im Rahmen des Stromnetzausbaus und der Ausgleichsflächenproblematik.
Mittwoch, 9. November 2011
DBV bekräftigt Ablehnung von Änderungen beim Baurecht
Koppelung der Privilegierung an UVP-Recht verfehlt
(DBV) Die Debatte um die bauplanungsrechtliche Privilegierung gewinnt an Fahrt. Besorgt nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Kenntnis, dass nun auch das Bundesbauministerium Änderungen plant. In einem Schreiben an die Staatssekretäre im Bundesbauministerium und im mitberatenden Bundeslandwirtschaftsministerium spricht sich der DBV ganz entschieden dagegen aus, die baurechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen an Parameter einer Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht zu koppeln. Es sei nicht hinnehmbar, dass unter Verweis auf die UVP-Pflicht im Baurecht Obergrenzen eingeführt würden, die je nach Standort des Stallbauvorhabens zudem noch unterhalb der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen können.
Nach wie vor ist der DBV der Ansicht, dass das Baurecht die falsche Stelle ist, um in viehdichten Regionen verträgliche Lösungen zur Steuerung der Tierhaltung zu ermöglichen. Dies muss vielmehr durch konsequente Beachtung des Umweltrechtes erreicht werden. Lange Zeit habe sich das Bundesbauministerium zu Recht dem Ruf nach einer Entspannung in der öffentlichen Debatte über die Tierhaltung durch eine unsachgemäße Baurechtsnovelle verweigert. Weder die zur Sondierung des Änderungsbedarfs zum bestehenden Baurecht geführten sogenannten „Berliner Gespräche“ des Bauministeriums noch das das Bundeslandwirtschaftsministerium beratende Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hielten bisher Änderungen für angebracht. Dieser Haltung schließt sich der DBV an und warnt erneut vor gesetzgeberischen Schnellschüssen.
Montag, 31. Oktober 2011
Wachsende Weltbevölkerung sorgt für Nachfrageschub bei Nahrung und Energie
Wachsende Weltbevölkerung sorgt für Nachfrageschub bei Nahrung und Energie
DBV: Rechzeitig Konsequenzen für deutsche Landwirtschaft bedenken
Am 31. Oktober 2011 wird die Weltbevölkerung die Schwelle von sieben Milliarden Menschen überschreiten. Darauf weisen die Vereinten Nationen hin. Insgesamt gehe die Wachstumsrate der Weltbevölkerung aber zurück. Lediglich in den Ländern südlich der Sahara oder auch in Südasien übertreffe das Bevölkerungswachstum das wirtschaftliche Wachstum. Parallel zu dieser Entwicklung werde es in den nächsten Jahren einen weltweiten Nachfrageschub bei Nahrung und Energie geben.
Im Gegensatz zur globalen Entwicklung ist in Deutschland, aber auch anderen Ländern Europas, der Trend entgegengesetzt. Die Bevölkerung in Deutschland werde nach dem jüngsten Demografiebericht der Bundesregierung, bis zum Jahr 2060 auf 65 bis 70 Millionen Menschen zurückgehen. Eine spürbare Alterung der Bevölkerung sei zu erwarten.
Nach einer Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kündigen die demografischen Veränderungen langfristig auch einen grundlegenden Wandel für die gesamte Agrarwirtschaft an. Der EU-Binnenmarkt insbesondere der deutsche Markt, wird weniger Menschen zu versorgen haben. Die Nahrungsmittelproduktion für den Binnenmarkt dürfte langfristig zurückgehen, aber für Exporte entsprechend zunehmen. Außerdem würden langfristig mehr Flächen für die Energieproduktion frei. Damit werde sich die Land- und Forstwirtschaft immer mehr zu einem stabilen Pfeiler im deutschen Energiemix entwickeln. Dafür müssten jetzt aber die Weichen in der gesamten Produktionskette für Nahrungsmittel und Energie gestellt werden.
Montag, 31. Oktober 2011
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat in einer Entschließung eine Initiative für ein Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen auf den Weg gebracht.
Die Initiative fußt auf der Tatsache, dass die Landwirtschaft weltweit vor der Herausforderung steht, eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und einen spürbaren Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Die unerlässliche Produktionsgrundlage ist jedoch der Boden. Bei einem täglichen Flächenverbrauch von derzeit rund 95 ha in Deutschland ist man dabei von dem Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, weit entfernt. Die Initiative betont daher, dass der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland und weltweit oberste Priorität haben muss. Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke müsse eingedämmt und die Entsiegelung gefördert werden. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordert daher ein Umdenken in Politik und Gesellschaft.
Dieses soll durch die Gesetzesinitiative zum Flächenschutz erreicht werden. Mit einem Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sowie Änderungen des Bodenschutzgesetzes, des Baugesetzbuches, des Raumordnungsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Netzausbaugesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer Gesetze sollen die landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten und erforderlichenfalls sogar vermehrt werden. Der Gesetzesentwurf zielt dabei u. a. darauf ab, die Schutzwürdigkeit der landwirtschaftlichen Fläche zu betonen und aufzuwerten, z. B. im Rahmen des Stromnetzausbaus und der Ausgleichsflächenproblematik. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage.
Mittwoch, 26. Oktober 2011
Viel Skepsis und Kritik aus Berlin am Ciolos-Papier
Viel Skepsis und Kritik aus Berlin am Ciolos-Papier
Aigner will in Brüssel kämpfen
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin: „Deutschland unterstützt die grundsätzliche Ausrichtung der Reformvorschläge. Das Ziel der EU, die Umweltbeiträge der Landwirtschaft weiter zu steigern, ist richtig. Es muss jedoch einen wirklichen Mehrwert für Umwelt und Natur bringen und praktikabel sein. Zudem muss verhindert werden, dass sich der in Deutschland mit bis zu 100 ha proTag ohnehin sehr hohe Flächenverlust für die Landwirtschaft noch weiter verschärft. Die Erzeugung von Lebensmitteln und Erneuerbarer Energie braucht produktive Flächen, die nachhaltig bewirtschaftet werden.“
Aigner weiter: „Die EU-Fördergelder kurbeln die Produktion nicht mehr an. Sie werden nur gezahlt, wenn die Landwirte umfangreiche Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Bodenschutzes erfüllen. Bis 2013 wird die Agrarförderung in Deutschland vollständig auf regional einheitliche Zahlungen für Ackerflächen und Grünland umgestellt sein. Damit werden insbesondere extensive Grünlandstandorte gestärkt. Zudem nehmen gerade die deutschen Landwirte jetzt schon in großem Umfang an Agrarumweltmaßnahmen teil. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und dürfen nicht verloren gehen.“
Kritisch bewertet Aigner Überlegungen der EU-Kommission, die Direktzahlungen ab einer bestimmten Betriebsgröße zu kappen und an die Zahl der Arbeitskräfte zu koppeln, denn „hier würde schon wieder ein neues Fördersystem geschaffen – die Förderung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft. Das lehne ich ab. Wir wollen über die Förderung die gesellschaftlichen Leistungen für den Natur- und Umweltschutz, den Klimaschutz oder die Landschaftspflege honorieren, die von den Bauern unabhängig von der Betriebsgröße auf allen Flächen erbracht werden“. Unzureichend seien auch die Überlegungen der Kommission in Bezug auf Kleinbetriebe und den Begriff des „aktiven Landwirts“.
Zusammenfassend erklärte Aigner zu den Vorschlägen der EU-Kommission: „Die Ziele stimmen, aber entscheidende Fragen sind noch offen, besonders in Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen.“ Die Ministerin stellt sich auf „lange und harte Verhandlungen“ ein. „Schnelle Beschlüsse wird es nicht geben, denn voraussichtlich werden die Rechtstexte in Brüssel nicht vor dem Jahr 2013 mit konkreten Finanzzahlen unterlegt werden. Erst dann steht fest, wie viel Geld aus dem EU-Haushalt für die Agrarpolitik zur Verfügung steht.“ Sie betonte, Deutschland sei „solidarisch mit unseren Partnern im Osten“ und akzeptiere die Pläne für eine „gewisse schrittweise Annäherung der Direktzahlungen zwischen Ost und West“. Wichtig sei, „dass Brüche vermieden werden und unsere Landwirte Planungssicherheit haben“. Und weiter: „Als Ministerin werde ich für die Interessen der deutschen Landwirtschaft kämpfen und mich gegen jeden Versuch der Gleichmacherei wehren.“
Mittwoch, 26. Oktober 2011
EU-Kommissar Dacian Ciolos legt Vorschlagspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vor
EU-Kommissar Dacian Ciolos legt Vorschlagspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 vor
Selten sah man EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos so entspannt. Am Mittwoch hat der Rumäne seine lang erwarteten Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik präsentiert. Damit geht die Debatte in die nächste Runde.
Unerbittlich bei Greening und Kappung
Am Mittwoch hat EU-Kommissar Dacian Ciolos das lange erwartete Vorschlagspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 in Brüssel Mitgliedern des Europaparlaments und im Anschluss daran der internationalen Presse vorgestellt. Wesentliche Elemente der bisher durchgesickerten Kommissionspläne haben sich demnach bestätigt
Europäische Landwirte sollen mindestens 7 % ihrer Flächen aus der Produktion lassen, ansonsten werden ihnen 30 % der Direktbeihilfen gekürzt. Daran hält EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos als eine von insgesamt drei zusätzlichen Maßnahmen zur weiteren Ökologisierung der Landwirtschaftspolitik fest. Diese sogenannte ökologische Vorrangfläche soll beispielsweise für Ackerrandstreifen, Hecken, Bäume, Brachland, Landschaftselemente, Biotope, Pufferstreifen oder Aufforstungen genutzt werden.
Keine Stilllegung
Aufrechterhalten werden in den am Mittwoch präsentierten Vorschlägen zur Zukunft der EU-Agrarpolitik daneben ein Umbruchverbot für Grünland sowie ein verpflichtender Fruchtfolgewechsel: Ein Landwirt soll wenigstens drei unterschiedliche Kulturen anbauen, die jeweils nicht weniger als 5 % und nicht mehr als 70 % seiner Ackerfläche umfassen dürfen. Diese drei Maßnahmen seien europaweit durchführbar, erklärte Ciolos vor dem Europaparlament in Brüssel. Er beharrte darauf, dass es sich bei den Vorrangflächen nicht um eine Stilllegung handle. Betriebe könnten dafür Flächen nutzen, die ohnehin nicht bewirtschaftet würden.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, kritisierte Ciolos in seiner Funktion als Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (Copa) und bestritt, dass diese Ideen für ganz Europa passten. Er forderte einen größeren Katalog, aus dem die Landwirte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an die jeweiligen Standortbedingungen angepasste Maßnahmen auswählen könnten.
Eine Stilllegung von 7 % der EU-Agrarfläche werde dazu führen, dass 6 bis 7 Mio. ha aus der Produktion genommen würden. Das werde sich unmittelbar auf die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Nachwachsenden Rohstoffen auswirken. In einem zweiten Schritt seien davon auch der vor- und nachgelagerte Bereich betroffen. Sonnleitner sprach vor Journalisten von einem „riesigen Aderlass“, der unter anderem Arbeitsplätze in der Ernährungswirtschaft kosten werde.
Die bestehende Zwei-Säulen-Struktur der Agrarpolitik mit Direktbeihilfen und Marktmaßnahmen einerseits sowie der ländlichen Entwicklung andererseits wird in dem Reformpaket der Brüsseler Behörde beibehalten.
Prämien zweigeteilt
Die Direktzahlungen werden künftig zweigeteilt: 70 % sind für eine Grundprämie und 30 % für die Ökologisierungskomponente vorgesehen. Davon wäre nur die Grundprämie einer Kappung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße unterworfen. Entsprechende Zahlungen, die über 150.000 € hinausgehen, sollen schrittweise verringert werden. Eine absolute Obergrenze wird bei 300.000 € gesetzt. Die restlichen 30 % der Direktbeihilfen, die an die Einhaltung der drei Ökologisierungsmaßnahmen geknüpft sind, wären von der Kappung nicht betroffen.
Werden die zusätzlichen Umweltauflagen Fruchtfolge, Umbruchverbot und Vorrangflächen nicht berücksichtigt, droht dem Betrieb zunächst ein Wegfall der Ökologisierungsprämie für das betreffende Jahr. Bei wiederholten Verstößen will die Kommission jedoch im Zweifelsfall auch die Grundprämie antasten. Es wäre also für den Betrieb nicht möglich, auf die Ökologisierungsprämie einfach zu verzichten, ohne damit mittelfristig die Gesamtbeihilfen in Gefahr zu bringen. Teile der Direktzahlungen werden verpflichtend für Jung- und Kleinlandwirte sowie auf freiwilliger Basis für gekoppelte Beihilfen und Betriebe in benachteiligten Gebieten vorgemerkt.
Freiwillige Umschichtung
Eine jährliche Umschichtung von Mitteln aus der Ersten Säule in die ländliche Entwicklung zwischen den Säulen ist künftig nicht mehr vorgesehen. Mitgliedstaaten, die die Zweite Säule aufstocken wollen, dürfen aber freiwillig bis zu 10 % der für Direktzahlungen vorgesehenen Gelder dem ländlichen Raum zuschlagen. Ferner wird die erwartete Umschichtung zwischen den Mitgliedstaaten bestätigt: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Spanien, Schweden und Großbritannien werden zulasten der übrigen Länder mehr Geld bekommen, weil sie 2014 über weniger als 90 % des EU-Durchschnitts der Direktbeihilfen verfügen. Die individuelle Lücke soll bis 2019 um ein Drittel geschlossen werden. Ausschließlich die genannten zwölf Staaten haben die Möglichkeit, Mittel von der Zweiten in die Erste Säule zu verschieben.
Innerhalb der EU-Länder wird die Abkehr von der historischen Berechnungsgrundlage eingeläutet: Bis 2019 sollen die Beihilfen je Hektar auf nationaler oder zumindest regionaler Ebene einheitlich sein. Während dieser Prozess in Deutschland und England – nicht in Schottland, Wales und Nordirland – weitgehend abschlossen ist, haben die Staaten der übrigen EU-15 hier noch erheblichen Nachholbedarf. In der EU-12 gelten ohnehin einheitliche Flächenprämien.
Achsensystem fällt
In der ländlichen Entwicklung wird das Achsensystem abgeschafft. Künftig sollen die Mitgliedstaaten messbare Erfolge an sechs Oberzielen ausrichten, darunter Wissenstransfer und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz. Junglandwirte, Kleinbetriebe, Berggebiete und kurze Vermarktungswege können besonders gefördert werden. Die Ausgleichszulage soll bekanntlich künftig an biophysikalischen Kriterien ausgerichtet werden, die die Kommission für objektiv hält.
Bei den Marktmaßnahmen ist insbesondere die Einrichtung eines neuen Fonds zu erwähnen, mit dessen Mitteln künftig Krisen in beliebigen Sektoren bekämpft werden können. Dieser Fonds steht außerhalb des jährlichen Haushalts und müsste im Bedarfsfall aktiviert werden.
Anders als in früheren Entwürfen entschied die Kommission in letzter Minute, die Zuckerquoten nicht über 2015 hinaus zu verlängern. Zuvor war durchgedrungen, dass die Rübenerzeuger eine Gnadenfrist von einem Jahr erhalten sollten. Mit dem Schritt dürfte Ciolos seinen Verhandlungsspielraum erweitern, sollten Mitgliedstaaten und Europaparlament auf lange Übergangsfristen pochen. B
Mittwoch, 5. Oktober 2011
Bestehende Regelungen im Baugesetzbuch reichen aus
Bestehende Regelungen im Baugesetzbuch reichen aus
DBV zur heutigen Bauministerkonferenz
Anlässlich der Bauministerkonferenz in Koblenz warnt der Deutsche Bauernverband (DBV) vor einer Schwächung der derzeitigen Regelungen im Baugesetzbuch zur Zulässigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Bauten. Gegenwärtig droht ein politischer Wettlauf einzusetzen, den § 35 des Baugesetzbuches zu ändern, heißt es beim DBV. Dieser Paragraph habe seit Jahrzehnten für die Bauernfamilien in Deutschland eine existenzielle Bedeutung. Er sichere Investitionsmöglichkeiten in Wirtschaftsgebäude außerhalb des geplanten Bebauungsbereichs einer Gemeinde. Damit trage der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass die Landwirtschaft gerade den Außenbereich benötigt, um sich entwickeln zu können. Im und am beplanten Innenbereich stoßen derartige Vorgaben zunehmend an Platzgrenzen, auf immissionsschutzrechtliche Hürden und auch auf Ablehnung in der Bevölkerung, betont der DBV.
Der DBV weist darauf hin, dass das Baugesetzbuch den Landwirten alles andere als einen Freibrief zum Bauen ausstelle. Ein Landwirt könne im Außenbereich eines Dorfes nur dann einen Stall bauen, wenn dieses Stallgebäude nicht öffentlichen Belangen – etwa im Umwelt- und Naturschutz aber auch im Gesundheitsschutz und in der regionalen Baukultur – widersprechen würde. Zudem wurde vor etwa 10 Jahren diese Regelung im Baugesetz für solche landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt, die nicht genügend Fläche zur Erzeugung des Futters für die eigenen Tiere hätten, die sogenannte gewerbliche Tierhaltung. Diese Betriebe dürften nur dann im Außenbereich bauen, wenn die Gemeinde die Bebauung nicht zuvor durch Flächenutzungsplan ausgeschlossen hat. Damit stehen ausreichende kommunale Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung, so der DBV.
Die Diskussion um das Baugesetzbuch ist umso unverständlicher, als dass das Baurecht nicht geeignet ist, um notwendige Kreisläufe beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern zu sichern. Der einzige langfristig tragfähige Lösungsansatz liegt in einer konsequenten Umsetzung des bestehenden strengen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks im Bereich des Dünge- und Umweltrechts. Dazu hat die Verbringensverordnung von 2010 das notwendige Instrumentarium vervollständigt. Bund und Länder sind jetzt gefordert, dieses gemeinsam mit den Tierhaltern konsequent in der Praxis umzusetzen. Alle Nährstoffflüsse sind schon jetzt vollständig in die Bilanzierung einzubeziehen. Im Baugenehmigungsverfahren zugesicherte Verwertungsmöglichkeiten anfallender Wirtschaftsdünger müssen kontinuierlich erfüllt und kontrolliert werden. Für die Bundesländer muss die Möglichkeit eröffnet werden, in Regionen mit geringer Viehdichte Vereinfachungen bei der Anwendung des Dünge- und Umweltrechts und seiner Kontrolle zu erlassen.
Mittwoch, 5. Oktober 2011
Tierschutz in deutschen Ställen in stetiger Weiterentwicklung
Tierschutz in deutschen Ställen in stetiger Weiterentwicklung
DBV zum Welttierschutztag
Der Schutz und das Wohlbefinden der Nutztiere haben für die deutschen Bauern hohe Priorität. Tierschutz wird in den deutschen Ställen in einem ständigen Prozess entwickelt und verbessert. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zum Welttierschutztag am 4. Oktober. In den zurückliegenden Jahren habe es in der Rinder-, Schweine- und Hühnerhaltung viele Fortschritte bei der Verbesserung des Tierschutzes gegeben.
In dieser Verantwortung ist den landwirtschaftlichen Tierhaltern bewusst, dass hohe Tierleistungen heute nicht mehr automatisch mit Gesundheit und Wohlbefinden gleichgesetzt werden können. Deshalb legen verantwortungsbewusste Landwirte auch besonderes Augenmerk auf die Beobachtung der Tiere und auf neue, weiterentwickelte Haltungsverfahren in neuen oder erweiterten Ställen, betonte der DBV. Dank der Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und der Begleitung der Tierhalter durch umfassende Beratung konnte die Tierhaltung in den zurückliegenden 60 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der DBV erinnerte auch daran, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung Wertschöpfung und Einkommen nicht nur für die Familien auf den Höfen bedeutet, sondern auch für hunderttausende von Menschen in den vor- und nachgelagerten Unternehmen. Damit werde ein entscheidender Beitrag für die erfolgreiche Entwicklung der ländlichen Räume geschaffen und der Landflucht entgegengewirkt.
Der DBV gestaltet auch die gesellschaftliche Diskussion über die Tierhaltung und den Tierschutz in Deutschland aktiv mit; so nimmt er an dem Charta-Prozess des Bundeslandwirtschaftsministeriums teil. Die DBV-Positionen sind unter www.bauernverband.de transparent dargestellt.
Freitag, 23. September 2011
Bundesregierung macht vorzeitige Auszahlung der EU-Betriebsprämie möglich
Bundesregierung macht vorzeitige Auszahlung der EU-Betriebsprämie möglich
DBV: „Jetzt müssen die Länder den Weg vollständig freiräumen“
Nachdem die Bundesregierung die Voraussetzungen zur vollständigen Auszahlung der Betriebsprämie zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Dezember über eine Zwischenfinanzierung der EU-Mittel geschaffen hat, sind jetzt die Bundesländer gefragt, die letzten Hürden für eine frühzeitige Auszahlung aus dem Weg zu räumen. Insbesondere gilt es, die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen zeitnah abzuschließen, um als EU-rechtliche Voraussetzung nun die Betriebsprämien zum 1. Dezember auszahlen zu können. Eine Reihe von Bundesländern sieht sich dazu bereits in der Lage, andere Länder sollten diesem guten Beispiel jetzt folgen.
Hintergrund des Vorziehens der Direktzahlungen ab dem 1. Dezember 2011 sind akute Liquiditätsprobleme in vielen landwirtschaftlichen Betrieben. Die äußerst schwierigen Erntebedingungen in diesem Jahr, zusätzliche Marktverluste durch die EHEC-Krise und äußerst ungünstige Ferkelpreise haben viele Betriebe unverschuldet in Bedrängnis gebracht.
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