Mittwoch, 14. September 2011
Fristen im September
Fristen im September
30.09. Ende der Verbotsfrist Gehölzschnitt
In der Zeit vom 15. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
30.09. Fristablauf Agrardieselantrag
Der Antrag auf Steuerentlastung für im Vorjahr verbrauchten Agrardiesel ist spätestens bis zum 30. September zu stellen.Mittwoch, 2. Februar 2011
Fristen im Februar
Fristen im Februar
01.02. Ende Düngeverbot auf Ackerland und Grünland
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden. Die Verbotsfrist gilt jeweils auch für Geflügelkot, nicht aber für Festmist. Die Ausbringung ist aber nur zulässig, wenn der Boden aufnahmefähig ist, das heißt er darf nicht überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt sein.
01.02. Fristablauf Wasserschutzgebiets-Ausgleich
Der finanzielle Ausgleich für Auflagen in Wasserschutzgebieten muss für das abgelaufene Jahr spätestens bis zum 1. Februar beantragt werden, sonst erlischt der Anspruch.
28.02. Fristablauf EEG-Meldung
Betreiber von EEG-Anlagen (z.B. Biogas) haben dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar die für die Endabrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.






